Photo: www.mediaserver.hamburg.de, B. Kuhn
Unsere Mitglieder sind in den verschiedensten Bereichen des öffentlichen Lebens aktiv – nicht nur in Hamburg, sondern viele auch in der Metropolregion und darüber hinaus. Sie …
Damit erfüllen sie täglich grundlegende Aufgaben im Interesse der Allgemeinheit.
Unsere Mitglieder haben sich in allen denkbaren Rechtsformen organisiert: Neben der Gebietskörperschaft Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) findet man weitere Körperschaften sowie Anstalten und Stiftungen öffentlichen Rechts ebenso wie Vereine, Stiftungen und Gesellschaften privaten Rechts.
Ihre Größe reicht – von der FHH einmal abgesehen – von unter 10 bis zu über 10.000 Beschäftigten (im Schnitt 540). Ohne FHH beschäftigen alle Mitglieder zusammengerechnet fast 60.000 Menschen.
Viele Mitglieder sind Zuwendungsempfänger, werden also ganz oder teilweise von der öffentlichen Hand finanziert; viele müssen sich am Markt behaupten, um im Wettbewerb mit anderen Anbietern bestehen zu können.
Bei der Art der Mitgliedschaft unterscheidet man zwei Gruppen (siehe auch unsere Satzung):
Mitglied kann jede juristische Person werden, die öffentliche Aufgaben wahrnimmt oder unter maßgebendem Einfluss der öffentlichen Hand steht (Vollmitglied) bzw. die ein Tarifrecht anwendet, das demjenigen der AVH oder der VKA gleicht (Gastmitglied). Genaueres dazu finden Sie in der Satzung. Oder kontaktieren Sie uns.
Eine Namensliste unserer Mitglieder finden Sie hier.