Die Geschäftsstelle der AVH
Seit ihrer Gründung 1953 nimmt die AVH die gemeinsamen Interessen ihrer Mitglieder als Arbeitgeber wahr. Diese Arbeitgeber haben sich in der AVH als eingetragenem Verein zusammengeschlossen, um
Die AVH hat zwei Organe: Die Mitgliederversammlung und den Vorstand.
In der Mitgliederversammlung kommen die Vertreterinnen und Vertreter aller Mitglieder zusammen. Sie entscheidet u.a. über den Abschluss von Tarifverträgen, über Vorstands- oder Mitgliederanträge sowie den Haushaltsplan und wählt den Vorstand.
Über alle anderen Angelegenheiten entscheidet der Vorstand, insbesondere unterschreibt er die Tarifverträge bzw. kündigt sie, entscheidet über die Aufnahme von Mitgliedern und setzt die Mitgliedsbeiträge fest.
Vorstandsmitglieder sind
Staatsrat Jan Pörksen |
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Staatsrätin Bettina Lentz |
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Michael Eggenschwiler |
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Christina Baumeister |
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Prof. Dr. Rüdiger Siechau |
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Senatsdirektor Volker Wiedemann (Freie und Hansestadt Hamburg - Personalamt) |
Die Geschäftsstelle erbringt die genannten Leistungen, berät die beiden Organe, bereitet deren Beschlüsse vor und führt sie aus. Hier arbeiten der Geschäftsführer, drei Tarifreferentinnen, eine Fortbildungsexpertin, zwei Sachbearbeiterinnen und ein Empfangsmitarbeiter für die Mitglieder. Näheres zu ihnen allen finden Sie unter Kontakt.
Die genauen Rechtsgrundlagen der AVH können Sie in unserer Satzung nachlesen.
Die AVH ist mit bestimmten ihrer Mitglieder ihrerseits Mitglied in der Vereinigung Kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA). Näheres zu diesem Dachverband finden Sie unter www.vka.de.